Was ist das?
Die Newcastle-Krankheit, auch Pseudovogelpest genannt, ist eine hochansteckende und in Deutschland anzeigepflichtige Virusinfektion, die vor allem Geflügel und viele Ziervögel betrifft. Ausgelöst wird sie durch das aviäre Paramyxovirus, das sich rasch von Tier zu Tier ausbreitet. Im Körper greift das Virus insbesondere das Nervensystem, die Atemwege und den Verdauungstrakt an, sodass sich Symptome aus mehreren Organbereichen mischen können. Typisch sind Bewegungsstörungen, verdrehte Kopfhaltung, Atemnot und Durchfall bei oft schwerem Verlauf. Die Übertragung erfolgt über Ausscheidungen, Kontakt und kontaminierte Gegenstände. Wegen der Anzeigepflicht und der wirtschaftlichen Bedeutung für Geflügelbestände unterliegt die Erkrankung besonderen behördlichen Regelungen. Die Newcastle-Krankheit ist damit eine der bedeutendsten und ernstesten Viruserkrankungen bei Vögeln.
Typische Anzeichen
Betroffene Vögel zeigen oft deutliche Beschwerden:
- Atemnot und Niesen
- Verdrehter Kopf und Gleichgewichtsstörungen
- Lähmungen
- Grünlicher Durchfall
Mögliche Ursachen
Mehrere Faktoren können eine Rolle spielen:
- Hochansteckendes Paramyxovirus
- Kontakt zu infiziertem Geflügel oder Wildvögeln
- Verschmutzte Gerätschaften
Was Sie tun können
Trennen Sie verdächtige Tiere sofort und vermeiden Sie jeden Kontakt zu anderem Geflügel. Beobachten Sie den Vogel dabei aufmerksam.
Newcastle-Krankheit (Pseudovogelpest) bei Vögeln: Wann muss ich zum Tierarzt?
Da die Newcastle-Krankheit anzeigepflichtig ist, gilt bereits der Verdacht als Notfall: Informieren Sie umgehend einen vogelkundigen Tierarzt und gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt. Warten Sie nicht ab, wenn mehrere Vögel gleichzeitig erkranken oder plötzlich versterben, denn die Infektion breitet sich sehr schnell aus. Verdächtig sind vor allem Kombinationen aus Nervensymptomen wie verdrehter Kopfhaltung oder Lähmungen, Atemnot und Durchfall. Trennen Sie erkrankte Tiere nach Möglichkeit vom übrigen Bestand und vermeiden Sie es, Vögel, Kot oder Zubehör aus dem Bestand zu verbringen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Halten Sie strenge Hygiene ein und wechseln Sie Kleidung nach dem Kontakt. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den behördlichen Vorgaben, die im Verdachtsfall vom Amt festgelegt werden.