Was ist das?
Die Vogelgrippe, fachlich aviäre Influenza, ist eine hochansteckende und anzeigepflichtige Virusinfektion, die vor allem Geflügel und Wildvögel betrifft. Verursacht wird sie durch Influenza-A-Viren, von denen einige Stämme besonders aggressiv verlaufen. Im Körper befällt das Virus vorwiegend die Atemwege und inneren Organe und kann bei empfänglichen Tieren innerhalb kurzer Zeit zum Tod führen. Typisch sind plötzliche Todesfälle in einem Bestand, Atemnot, Apathie und ein starker Rückgang der Aktivität. Die Übertragung geschieht über Ausscheidungen infizierter Vögel, direkten Kontakt und verunreinigte Gegenstände, wobei Zugvögel das Virus über weite Strecken tragen können. Wegen der Anzeigepflicht und der Gefahr für ganze Geflügelbestände hat die Erkrankung große Bedeutung. Die Vogelgrippe zählt damit zu den gefährlichsten Vogelkrankheiten überhaupt.
Typische Anzeichen
Betroffene Vögel zeigen oft deutliche Beschwerden:
- Plötzliche Apathie und Fressunlust
- Atemnot
- Durchfall
- Hohe Sterblichkeit im Bestand
Mögliche Ursachen
Mehrere Faktoren können eine Rolle spielen:
- Influenza-A-Viren
- Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot
- Verschmutzte Ausrüstung und Kleidung
Was Sie tun können
Schützen Sie den Bestand vor Kontakt mit Wildvögeln und beachten Sie behördliche Aufstallungsgebote. Beobachten Sie den Vogel dabei aufmerksam.
Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei Vögeln: Wann muss ich zum Tierarzt?
Die Vogelgrippe ist anzeigepflichtig, daher gilt sie als Notfall: Bei Verdacht oder bei gehäuften, plötzlichen Todesfällen im Bestand verständigen Sie sofort einen Tierarzt und das zuständige Veterinäramt. Auch der Fund mehrerer toter Wildvögel sollte gemeldet werden. Warten Sie nicht auf reguläre Sprechzeiten, denn eine rasche Meldung ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen. Trennen Sie erkrankte Tiere möglichst vom übrigen Bestand, verbringen Sie keine Vögel, keinen Kot und kein Zubehör nach außen und halten Sie strenge Hygiene ein. Vermeiden Sie unnötigen Kontakt und wechseln Sie nach dem Umgang mit den Tieren Kleidung und Schuhwerk. Das weitere Vorgehen einschließlich möglicher Schutzmaßnahmen wird im Verdachtsfall durch das Veterinäramt festgelegt, dessen Anweisungen unbedingt zu befolgen sind.